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Wenn Sie spenden wollen und so die Feuerwehr Ungerbach unterstützen möchten, finden Sie hier die Daten zu unserer Bankverbindung:

  • Empfänger: Freiwillige Feuerwehr Ungerbach
  • IBAN: AT36 3219 5000 0242 8407
  • BIC: RLNWATWWASP
  • Verwendungszweck: SPENDE: Max Musterfrau, 01.01.1900
Für die steuerliche Nutzbarkeit der Spende muss für das Finazamt Vorname, Nachname und Geburtsdatum als Verwendungszweck angegeben werden.
 
Mittels Scan des untenstehenden QR-Codes können Sie direkt auf Ihre Bank-App IBAN und Empfänger ausfüllen lassen.
Der gewünschte Spendenbetrag und Verwendungszweck (Vorname, Nachname, Geburtsdatum) müssen selbst ausgefüllt werden.
 
Spendenabsetzbarkeit seit 01.01.2017
 
Wichtige Informationen im Bezug auf das neue Bundesgesetzblatt (BGBl. 289/2016 vom 24.10.2016) zur Sonderausgaben-Datenübermittlungsverordnung/Sonderausgaben-DÜV.
 
§18 Abs. 8 EStG (Einkommenssteuergesetz) sowie die Sonderausgaben-Datenübermittlungsverordnung/Sonderausgaben-DÜV
 
Mit der Steuerreform 2015/2016 wurde beschlossen, dass ab 01.01.2017 der automatische Datenaustausch zwischen Freiwilliger Feuerwehr und Finanzamt erfolgt. Damit braucht sich der Steuerzahler nicht mehr selbst darum kümmern, eine Eintragung ist damit auch nicht mehr möglich. Der Spendenabzug wird dann automatisch berücksichtigt. 
 
Pflichten der Feuerwehr:
 
Grundsätzlich sind alle Spenden betroffen, welche Freiwillige Feuerwehren oder Landesfeuerwehrverbände ab dem 01.01.2017 von Privatpersonen erhalten.
 
Eine Übermittlung erfolgt gemäß §1 der Verordnung nur dann, wenn der Vor- und Nachname sowie das Geburtsdatum angegeben werden und die Spendendatenübermittlung nicht ausdrücklich untersagt wird.
 
Im Umkehrschluss gilt daher: Ist eine der Angaben nicht vorhanden, so erfolgt keine Übermittlung.
 
ACHTUNG:
Problematisch können die Spenden sein, die per Erlagschein bei der Bank einlangen. Der Inhalt eines Erlagscheines ist europaweit geregelt, dabei scheint das Geburtsdatum aber nicht auf. Daher kann das Geburtsdatum und der Name alternativ im Feld "Verwendungszweck" eingeschrieben werden, damit es auf diesem Weg bekannt gegeben werden.
 
Die Übermittlung der Daten erfolgt dann bis Ende Februar des Folgejahres. Gemäß § 14 Z 3 der Verordnung sind die Spendedaten dann für den Spender einsehbar, auch wenn keine Daten übermittelt worden sind. Wie eben beschrieben wird dies bis Ende Februar des nächsten Jahres erledigt.
 
Für einzelne Themen liegen derzeit noch keine ganz genauen Informationen für Feuerwehren vor. Sobald wir nähere Informationen haben werden wir sie an dieser Stelle informieren.
 
Alle Angaben sind ohne Gewähr, weiterführende Informationen finden Sie unter BMF - Absetzbarkeit von Spenden - ab 01.01.2017.
 
 
 
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